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Die schriftliche Meldung ist formlos, sollte allerdings folgende Angaben enthalten:
- Datum der Meldung.
- Namen der meldenden Person.
- Anschrift der meldenden Person zur postalischen Kontaktaufnahme und/oder Telefonnummer zur telefonischen Kontaktaufnahme (keine Rückmeldungen per E-Mail!)
- Genaue Beschreibung des zu meldenden Sachverhalts.
Hinweis: Anonyme Meldungen sind grundsätzlich möglich, allerdings können bei anonymen Meldungen weder Rückfragen zum Sachverhalt gestellt werden, noch Eingangsbestätigungen oder Rückmeldungen gegeben werden, was die Bearbeitung der Meldungen erschwert. Da das oberste Gebot der Meldestelle die Vertraulichkeit der eingegangenen Meldungen ist, sollte nach Möglichkeit auf anonyme Meldungen verzichtet werden. Telefonische Meldungen werden durch die Mitarbeiterinnen der Meldestelle möglichst genau protokolliert und das Protokoll anschließend dem Meldenden zur Kontrolle vorgelegt. Persönliche Treffen können bei Bedarf arrangiert werden. Eingangsbestätigung und Rückmeldung Eine Eingangsbestätigung erhalten Sie, sofern Sie geeignete Kontaktdaten (Postanschrift, Telefonnummer) angegeben haben, innerhalb von sieben Tagen. Außerdem erhalten Sie innerhalb von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung eine schriftliche Rückmeldung (postalisch) über die aufgrund der Meldung ergriffenen Folgemaßnahmen und die Gründe für diese.
Stand: September 2026
COM_Meldesystem Version 1